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AGB





AGB – Travel Valet Parking Düsseldorf



AGB

1. Geltungsbereich und Vertragsverhältnis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen der Firma Travel Valet Parking Düsseldorf.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme der Buchung zustande.

3. Parken & Valet-Service

Beim Valet-Service übergibt der Kunde sein Fahrzeug am Flughafen Düsseldorf an unser Personal.
Das Fahrzeug wird auf ein gesichertes Gelände gebracht.

4. Geltung der AGB im Detail

Diese AGB gelten für die Angebote und Leistungen der Firma Travel Valet Parking Düsseldorf. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Bei Abweichungen von den AGB des Travel Valet Parking Düsseldorf Unternehmens wird der Kunde informiert und muss diese durch seine Unterschrift bestätigen.
Diese AGB gelten auch dann, wenn Travel Valet Parking Düsseldorf in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

5. Vertragsabschluss (Ergänzung)

Der komplette Angebotsumfang der Firma Travel Valet Parking Düsseldorf ist freibleibend und unverbindlich.
Mit der Annahme einer Buchungsanfrage durch Travel Valet Parking Düsseldorf kommt zwischen dem Kunden und Travel Valet Parking Düsseldorf ein Mietverhältnis zustande.
Das Akzeptieren der AGB seitens des Kunden ist Voraussetzung um einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Travel Valet Parking Düsseldorf und dem Kunden abzuschließen.
Die Mitarbeiter, oder div. andere Beauftragte der Firma Travel Valet Parking Düsseldorf sind, soweit nicht anders vereinbart, keine gesetzliche Vertretungsberechtigte. Z.B. können Mitarbeiter nicht als Prokurist agieren.

6. Mietvertrag und Valet-Service

Die Übergabe des Kundenfahrzeugs findet am Flughafen Düsseldorf statt. Mit der Übergabe kommt ein Valet-Parkvertrag zwischen Travel Valet Parking Düsseldorf und dem Kunden zustande.
Das Kundenfahrzeug wird auf direktem Wege auf das gesicherte Gelände von Travel Valet Parking Düsseldorf gebracht.

7. Mietvertrag

Travel Valet Parking Düsseldorf bieten den Fluggästen des Flughafens DUS (Düsseldorf International) die Möglichkeit ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr (s. Preisliste) gesichert abzustellen.
Die Verwahrung und die Bewachung sind nicht Vertragsbestandteil. Auch übernimmt Travel Valet Parking Düsseldorf keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich Travel Valet Parking Düsseldorf dem Kunden gegenüber einen unbestimmten Parkplatz für die gebuchte Dauer zur Verfügung zu stellen.
Travel Valet Parking Düsseldorf steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Travel Valet Parking Düsseldorf kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Travel Valet Parking Düsseldorf bleiben hiervon unberührt.
Travel Valet Parking Düsseldorf ist berechtigt, das Kundenfahrzeug nach Ablauf der Mietdauer von dem Betriebsgelände, zu Lasten des Kunden entfernen zu lassen.
Auf dem Betriebsgelände der Travel Valet Parking Düsseldorf gelten die Straßenverkehrsordnung nach deutschem Recht (StVO). Auf dem gesamten Gelände der Travel Valet Parking Düsseldorf gilt das Tempolimit – Schritttempo.
Sowohl der Kunde als auch Travel Valet Parking Düsseldorf müssen die Verkehrszeichen beachten. Der Kunde muss den Anweisungen der Firma Travel Valet Parking Düsseldorf der Mitarbeiter der Firma Travel Valet Parking Düsseldorf und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen müssen sich so verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Die Kundenfahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen / Parkmöglichkeiten abgestellt werden. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass die Park weise kein weiteres Fahrzeug beschädigt, oder behindert.
Wenn nicht anders verordnet, hat der Kunde sein Fahrzeug auf den zugewiesenen Stellplatz zu stellen. So ist Travel Valet Parking Düsseldorf dazu berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten der Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, falls das Fahrzeug auf einen nicht zugewiesenen Platz steht.
Dem Kunden ist es untersagt, sein Fahrzeug zu reparieren, zu waschen / reinigen, Flüssigkeiten vom Fahrzeug abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art ( insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren unnötig laufen zu lassen, sowie Fahrzeuge mit Undichtigkeiten abzustellen, falls keine ausdrückliche Zustimmung erteilt worden ist. Falls durch den Kunden Verunreinigungen verursacht worden sind, sind diese unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu entfernen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; So hat der der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Travel Valet Parking Düsseldorf ist ausschließlich für den Zweck der Leistungen und Angebote vorgesehen. Travel Valet Parking Düsseldorf ist gestattet, im gesonderten Fällen, das Abstellen des Kundenfahrzeugs zu verweigern oder vom Gelände zu entfernen.
Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs die erforderliche Fahrerlaubnis und den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Travel Valet Parking Düsseldorf besitzt.
Der Fahrer/Kunde ist verpflichtet auf Wusch des Unternehmens, seine Fahrerlaubnis vorzulegen. Sollte es einen berechtigten Verdacht geben, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, so hat der Kunde auch diese Bescheinigung vorzulegen.
Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, hat Travel Valet Parking Düsseldorf die Berechtigung, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich mit der verbindlichen Buchung, den vereinbarten Preis zu zahlen.
2. Die angegebenen Preise von Travel Valet Parking Düsseldorf sind Bruttopreise.
3. Der Kunde erhält die Rechnung direkt zu Beginn der Abstellzeit und die Gebühr ist komplett Bar in Euro zu zahlen.
4. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Travel Valet Parking Düsseldorf nicht annimmt, so bleibt der Anspruch des Travel Valet Parking Düsseldorf auf Entgelt bestehen.
5. Sofern der Kunde in der vereinbarten Zeit sein Fahrzeug nicht abholt, wird für jeden weiteren Tag zusätzlich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von € 20,- berechnet. Wenn der Kunde uns vorab 24 Stunden informiert, reduziert sich dieser Betrag auf € 10,-.
6. Der Parkanbieter akzeptiert nur folgende Fahrzeuge: PKW bis zu 2,1m Höhe und 5m Länge. Ab einer Länge von 5 Metern wird vor Ort der doppelte Preis berechnet. Dies gilt für Busse (Sprinter, VW Crafter etc…) und RAM-Transporter.

9. Rücktritt

Der Kunde kann bis 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten.
Die Kündigungsfrist endet 24 Std. vor dem Beginn der Mietzeit. In dieser Zeit fallen im Falle einer Kündigung keine Kosten an. Erfolgt der Rücktritt außerhalb der Frist, fällt eine Rücktrittspauschale von 100% des Gesamtbetrages an. Es steht dem Kunden frei, einen Nachweis zu liefern, dass Travel Valet Parking Düsseldorf keinen oder einen niedrigeren Schaden entstanden ist.

10. Haftung

Travel Valet Parking Düsseldorf haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob-fahrlässig von Seiten Travel Valet Parking Düsseldorf entstehen. Die Haftung gegenüber Unternehmer ist typischerweise begrenzt.
Der Kunde haftet für den technischen Zustand während und nach der Standzeit.
Der Kunde muss für Abhilfe sorgen, falls das Fahrzeug auf Grund eines Defekts nicht anspringt.
Travel Valet Parking Düsseldorf hat die Möglichkeiten, Starthilfe u.a. Maßnahmen zu treffen.
Nach gesetzlicher Bestimmung haftet Travel Valet Parking Düsseldorf für eine schuldhafte Vertragsverletzung. In einem solchen Fall ist die Haftung von Travel Valet Parking Düsseldorf auf den vorhersehbaren bzw. eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.
Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Falls das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringt, haftet die Firma Travel Valet Parking Düsseldorf nicht für anfallende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel). Auch für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine erforderliche Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, eine Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit gibt es nicht. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt.
Bei Vorliegen von Schäden ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Ansonsten übernimmt die Firma Travel Valet Parking Düsseldorf keine Haftung für Schäden, die im Nachhinein beanstandet werden.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden.
Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel-, Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma Travel Valet Parking Düsseldorf in diesen Fällen wird ausgeschlossen. Auch im Parkhaus gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen, da die Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Falls Autos, die im Parkhaus stehen, aus logistischen Gründen zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel-, Sturm- oder Unwetterschäden kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen.
Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des Travel Valet Parking Düsseldorf verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
Travel Valet Parking Düsseldorf haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Travel Valet Parking Düsseldorf übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände an Gepäckstücken des Kunden auftreten.
Travel Valet Parking Düsseldorf haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von dem Anbieter ausgeschlossen.
Der Kunde tritt seine eigenen Ansprüche gegen Dritte Parteien oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Travel Valet Parking Düsseldorf ab. Dies tritt in Kraft, sobald Travel Valet Parking Düsseldorf Schaden entstanden ist.
Es gelten die AGB und die Widerrufsbelehrung unter https://traveldüsseldorf.de. Die Fahrzeuge werden je nach Frequentierung bis zu 16 km pro Strecke gefahren, wo sie während Ihrer Abwesenheit sicher und bewacht geparkt werden.

11. Richtlinien zur Fahrzeugübergabe im Parkservice

1. Tankstand und Batterieladung: Fahrzeuge müssen mit ausreichend gefülltem Tank bzw. bei Elektrofahrzeugen mit ausreichendem Ladezustand übergeben werden. Fahrzeuge mit aktivierter Tankwarnleuchte oder einem kritischen Ladezustand werden nicht angenommen.
2. Betankung bei unzureichendem Tankstand: Sollte das Fahrzeug mit zu geringem Tankstand oder Ladezustand übergeben werden, wird unser Parkservice das Fahrzeug nachträglich betanken oder laden. Die hierfür anfallenden Tank- oder Ladekosten sowie eine zusätzliche Servicegebühr sind vom Kunden zu tragen.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Travel Valet Parking Düsseldorf in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.